"(...)dass Diensteanbieter für fremde Inhalte, also auch Hyperlinks, nur dann verantwortlich sind, "wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern"."
Wenn wir das Urteil "annehmen" müssen wir doch auch die Begründung annehmen. Dann bedeutet dies aber doch ganz klar, das "wenn" man von fremden, verlinkten, Inhalten Kenntnis hat UND die technischen Möglichkeiten hat deren Nutzung durch seinen "Dienst" zu verhindern, und es eben nicht macht, man dafür haftet. Wir können doch jetzt nicht sagen "Jaha, daß gilt aber nur für große Dienstanbieter, der einfache Dienstanbieter Homepagebastler braucht darauf nicht zu achten." Was recht ist, ist doch "recht" für alle. Und gerade der Homepagebastler weiß (beim ftp-Explorer) doch am genauesten, was er da verlinkt hat (den FTP-Explorer eben) und kanne es am einfachsten unterbinden (einfach weglassen)....
Warum freut "uns" das jetzt also?
Es geht doch nicht, wie es manche der Gegenpartei vorwerfen, um "Matchsiege" sondern um ein Prinzip, oder?
Es geht hier IMHO um viel mehr, was aber noch nicht ueberall angelangt ist.
Verknuepf die Durchsetzung von Artikel 5.2 mal mit den Regelungen fuer
Abmahnungen.
Nach Meinung einiger Juristen bedeutet die Durchsetzung des Artikels
nichts anderes, als das jemand, der dir eine kostenpflichtige Abmahnung
bzgl. eines Links schicken will, dir zuerst nachweisen muss, dass du nicht
bereits VOR der Abmahnung von der 'Verfehlung' gewusst hast.
Die Abmahnung selbst darf, wenn sie mit Kostennote behaftet ist,
dich nicht als erstes informieren! Weil ansonsten haetten wir
es nicht mit einer Abmahnung zu tun, sondern mit einen kostenpflichtigen
Anwaltsdienst, der ueber aktuelle Verfehlungen berichtet, bei dem man sich
aber nicht unsubscriben kann (also sowas wie GEZ).
Kurz gesagt:
Wenn du erst durch eine Abmahnung darueber erfaehrst, dass das was du tust,
unrechtmaessig ist, dann ist die Kostennote hinfaellig.
Ciao,
Wolfgang