Guten Tag
das hier ist eine Frage die ich nur interessehalber mal Stelle.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man über den jeweiligen ISP anhand der mitgeloggten IP-Adresse den zugehörigen User ermitteln kann.
Laesst sich eigentlich nur schwer ermitteln, da die meisten Adressen,
die Adrese der angebundenen Router/Proxies und dergleichen sind.
Bei einem Einwählaccount mit dyn. zugewiesener Adresse sowieso fast(!)
unmöglich und zudem wie schon einen Satz tiefer bemerkt, nur bei
groben Rechtsverstoessen unter Zuhilfenahme eines Staatsanwalts zulässig.
Ausserdem dürfen eigentlich(!) die ISPs keine LogDaten über die Benutzer,
bzw. deren Surfverhalten etc. vorhalten...
Aber das ist ein anderes Blatt und es gibt vermehrt Bemühungen,
dies von seiten der Anwaltschaften durchzusetzen :-(
Ich vermute mal, das so etwas nur bei groben Rechtsverstößen und nur für die Ermittlungsbehörden möglich ist, oder?
Falls jemand einen guten Link zu diesem Thema kennt würde ich mich über ein posting freuen.
kenne ich leider nicht...
Euer Dieter
HTH,
Thorsten