Hi Nicole,
ich verkaufe es aber als firmeninhaberin meiner eigenen Privatfirma. Ist das jetzt Privat oder firma?
Da kommt es darauf an, ob der Rechner zu Deinem Firmeninventar zählt oder nicht. Wenn Du ihn steuerlich über Dein Geschäft geltend gemacht hast, ist er Firmeneigentum und somit verkaufst Du ihn geschäftlich. Wenn Du ihn nicht abgesetzt hast, weil er definitiv rein privat eingesetzt worden ist, dann verkaufst Du ihn auch privat.
Du solltest vielleicht zur Vermeidung von Problemen ein Betriebssystem frisch installieren, damit die Funktion aller eingebauten Geräte demonstriert werden kann. Ein potenzieller Käufer kann dann alles testen. Wenn er das Gerät kauft, wird die Platte formatiert, außer Du gibst das Betriebssystem mit dazu, dann kannst Du es auch gleich drauf lassen.
Im Kaufvertrag wird eine Klausel eingesetzt, dass Dir keine Fehler bekannt sind und dass das Gerät vom Käufer vor dem Kauf getestet werden konnte.
Mehr kannst Du nicht machen und das sollte auch ausreichen, dass nicht ein Käufer nach zwei Wochen wieder ankommt und das Gerät zurück geben will, weil angeblich irgendwas defekt ist.
Ich hoffe damit etwas geholfen zu haben.
Grüße
Andreas