Verkauf von PC - Gewährleistung
Nicole
- recht
Hallo,
was sollte ich bei einem Verkaufsvertrag schreiben, damit ich keine Gewähr für einen gebrauchten PC übernehmen muss?
Danke, Nicole
Sup!
Als Privatfrau mußt Du IMHO generell keine Gewährleistung übernehmen, wenn das Gerät als "gebraucht" deklariert verkauft wird.
Zur Sicherheit kannst Du evtl. reinschreiben, daß das Gerät ohne Garantie oder Gewährleistung so, wie es ist, verkauft wird.
Gruesse,
Bio
Hallo Bio,
ich verkaufe es aber als firmeninhaberin meiner eigenen Privatfirma. Ist das jetzt Privat oder firma?
Danke, Nicole
Hi Nicole,
ich verkaufe es aber als firmeninhaberin meiner eigenen Privatfirma. Ist das jetzt Privat oder firma?
Da kommt es darauf an, ob der Rechner zu Deinem Firmeninventar zählt oder nicht. Wenn Du ihn steuerlich über Dein Geschäft geltend gemacht hast, ist er Firmeneigentum und somit verkaufst Du ihn geschäftlich. Wenn Du ihn nicht abgesetzt hast, weil er definitiv rein privat eingesetzt worden ist, dann verkaufst Du ihn auch privat.
Du solltest vielleicht zur Vermeidung von Problemen ein Betriebssystem frisch installieren, damit die Funktion aller eingebauten Geräte demonstriert werden kann. Ein potenzieller Käufer kann dann alles testen. Wenn er das Gerät kauft, wird die Platte formatiert, außer Du gibst das Betriebssystem mit dazu, dann kannst Du es auch gleich drauf lassen.
Im Kaufvertrag wird eine Klausel eingesetzt, dass Dir keine Fehler bekannt sind und dass das Gerät vom Käufer vor dem Kauf getestet werden konnte.
Mehr kannst Du nicht machen und das sollte auch ausreichen, dass nicht ein Käufer nach zwei Wochen wieder ankommt und das Gerät zurück geben will, weil angeblich irgendwas defekt ist.
Ich hoffe damit etwas geholfen zu haben.
Grüße
Andreas
Hi Bio,
ich glaube, dass Deine Aussage
Als Privatfrau mußt Du IMHO generell keine Gewährleistung übernehmen, wenn das Gerät als "gebraucht" deklariert verkauft wird.
generell nicht ganz richtig ist.
Wenn ein Computer-Verkauf ähnlich eines Auto-Verkaufs gehandhabt wird, dann können auch einer Privatperson gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, wenn man die Wandlung eines Kaufvertrages als Gewährleistung einstuft. Aber auch die Haftung für Schäden, die durch wissentlich verschwiegene Fehler entstehen, kann auf den Verkäufer zukommen.
Zur Sicherheit kannst Du evtl. reinschreiben, daß das Gerät ohne Garantie oder Gewährleistung so, wie es ist, verkauft wird.
Damit meinst Du wohl so etwas in der Art wie "Gekauft wie gesehen". Wenn Nicole weiß, dass z.B. die Festplatte Macken hat und dieses Problem verschweigt, dann muss sie sogar für direkte Schäden, die die Platte hervorgerufen hat, haften, solange ihr nachgewiesen werden kann, dass sie von der beschädigten Platte wusste. Ob dieser Nachweis gelingt oder nicht, steht dabei natürlich auf einem anderen Blatt. :-)
Da ich definitiv nicht genau weiß wie die generelle Praxis in solchen Fällen ist, bei meinen Ausführungen handelt es sich lediglich um Transfers aus dem Kfz-Bereich, in dem ich mich besser auskenne, würde es mich interessieren, ob jemand genauere Informationen hat.
Sollte ich mich mit dem, was ich hier von mir gegeben habe, irren, danke ich bitte ich Bio um entschuldigung. :-)
Grüße und gute Nacht
Andreas