Hi Bio,
ich glaube, dass Deine Aussage
Als Privatfrau mußt Du IMHO generell keine Gewährleistung übernehmen, wenn das Gerät als "gebraucht" deklariert verkauft wird.
generell nicht ganz richtig ist.
Wenn ein Computer-Verkauf ähnlich eines Auto-Verkaufs gehandhabt wird, dann können auch einer Privatperson gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, wenn man die Wandlung eines Kaufvertrages als Gewährleistung einstuft. Aber auch die Haftung für Schäden, die durch wissentlich verschwiegene Fehler entstehen, kann auf den Verkäufer zukommen.
Zur Sicherheit kannst Du evtl. reinschreiben, daß das Gerät ohne Garantie oder Gewährleistung so, wie es ist, verkauft wird.
Damit meinst Du wohl so etwas in der Art wie "Gekauft wie gesehen". Wenn Nicole weiß, dass z.B. die Festplatte Macken hat und dieses Problem verschweigt, dann muss sie sogar für direkte Schäden, die die Platte hervorgerufen hat, haften, solange ihr nachgewiesen werden kann, dass sie von der beschädigten Platte wusste. Ob dieser Nachweis gelingt oder nicht, steht dabei natürlich auf einem anderen Blatt. :-)
Da ich definitiv nicht genau weiß wie die generelle Praxis in solchen Fällen ist, bei meinen Ausführungen handelt es sich lediglich um Transfers aus dem Kfz-Bereich, in dem ich mich besser auskenne, würde es mich interessieren, ob jemand genauere Informationen hat.
Sollte ich mich mit dem, was ich hier von mir gegeben habe, irren, danke ich bitte ich Bio um entschuldigung. :-)
Grüße und gute Nacht
Andreas