Jedenfalls, wie hoch schätzt Ihr den die Chance ein, an so jemanden wirklich ran zu kommen. Was ist denn, wenn der sich etwas auskennt und sich irgendwie über einen anderen Computer das gemacht hat?
Gruß
Alex
Die Staatsanwaltschaft kommt auf jeden Fall an den Zugangsbesitzer ran. Der wird dann schon erklären müssen, wer seinen PC zu der Zeit benutzt hat. Die finden das auch nicht lustig, wenn jemand mit den Daten eines Toten Bestellungen aufgibt! Erstatte auf jeden Fall Anzeige!
Gruß upsi