Peter: Rechnung von vor 1 Jahr von Hoster

hallo,

ich habe heute eine Rechnung von meinem Hoster bekommen, die ein jahr zurückliegt. Da ich in diesem Jahr von Serverausfällen und einer langsamen anbindung geknechtet worden bin, sehe ich nicht ganz ein eine doch recht hohe rechnung zu bezalhen , die inzwischen nun auch ein jahr zurückliegt aber anscheinend wegen fehlerhaften Bankdaten nicht eingezogen werden konnte (merke : 1 Jahr später kommt diese nachricht). Wie sieht das juristisch aus ? Gibt es da eine Verjährung oder so und kann mein hoster das von mir einklagen ?
Wie kann ich rechtlich verfahren ?

Gruss
 Peter

  1. Hallo Peter,

    das dürfte verjährt sein.
    Aber kannst Du das nachweisen?
    Auf der anderen Seite solltest Du abwägen, ob die Höhe der Rechnung die möglicherweise erforderliche Hinzuziehung eines Anwalts (Kosten) rechtfertigt.

    Ich würde versuchen, einen Ausgleich (weil die Leistung wohl auch nicht gegeben war) zu finden.

    Reiner

    hallo,

    ich habe heute eine Rechnung von meinem Hoster bekommen, die ein jahr zurückliegt. Da ich in diesem Jahr von Serverausfällen und einer langsamen anbindung geknechtet worden bin, sehe ich nicht ganz ein eine doch recht hohe rechnung zu bezalhen , die inzwischen nun auch ein jahr zurückliegt aber anscheinend wegen fehlerhaften Bankdaten nicht eingezogen werden konnte (merke : 1 Jahr später kommt diese nachricht). Wie sieht das juristisch aus ? Gibt es da eine Verjährung oder so und kann mein hoster das von mir einklagen ?
    Wie kann ich rechtlich verfahren ?

    Gruss
    Peter

    1. Moin

      das dürfte verjährt sein.

      Warum?

      Wir wissen doch nicht mal, welche Leistung geschuldet wird.

      Viele Grüße

      1. hallo,

        also es handelt sich um deutsches recht. Die nichterbrachte leistung ist denke ich nicht nachzuweisen aber evtl. eben die verjährung. Die Rechnung ist nun 10 Monate alt. Ab wann gilt denn die Verjährung ? Und wo kann ich das alles mal nachlesen ?

        MfG
         Peter Schenkel

        1. Die Forderungen verjähren erst nach 2 Jahren (§ 196 BGB)!

          MfG Marco Strauß

        2. hallo,

          also es handelt sich um deutsches recht. Die nichterbrachte leistung ist denke ich nicht nachzuweisen aber evtl. eben die verjährung. Die Rechnung ist nun 10 Monate alt. Ab wann gilt denn die Verjährung ? Und wo kann ich das alles mal nachlesen ?

          Soviel ich weiss, tritt die Verjaehrung erst nach 2 Jahren ein (P.196 BGB). Was die Ausfaelle und langsame Anbindung betrifft, so stellt sich die Frage, inwiefern dadurch der Vertrag nicht erfuellt wurde. Ich vermute mal, dass Du selbst im guenstigsten Falle hoechstens eine Minderung verlangen kannst. Wie Swen schon sagte, bist Du aber in einer Jura-NG sicher besser aufgehoben als hier.

          So long

  2. Moin

    du solltest zur Sicherheit noch mal ergänzen, welches Recht angewandt werden soll? D - A - CH ? Grundsätzlich würde ich bei solchen Fragen eher eine juraliste oder -ng aufsuchen

    Viele Grüße

    Swen

  3. hi there!
    nun ja ich an deiner stelle wuerde die rechnung bezahlen, du hast die dienstleistung  in anspruch genommen, sie hat dir nicht gefallen, du hast deinen konsequenzen daraus gezogen und offensichtlich den provider gewechselt.
    ich denke nicht (ausser wenn es sich um nen eigenen dezidierten server handelt) das sich der aufwand des nichtbezahlens rentiert (berechne auch die kosten  fuer deinene postings, suchen, .....
    und last not least
    bezahlen kann ein gewissen sehr beruhigen, mit offenen rechnungen schlaeft man meist schlecht und paranoia stellt sich ein ;-)
    unser webspace wird monatlich von unserem konto (geht privat auch) abgebucht, in  eigenem interesse kontrollieren wir ob das auch tatsaechlich passiert, wir wollen weder gemahnt (<important>seriositaetsfaktor 9</important>) werden, noch den webspace verlieren.
    schoenen gruss
    eddie walker