Peter: Rechnung von vor 1 Jahr von Hoster

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hallo,

also es handelt sich um deutsches recht. Die nichterbrachte leistung ist denke ich nicht nachzuweisen aber evtl. eben die verjährung. Die Rechnung ist nun 10 Monate alt. Ab wann gilt denn die Verjährung ? Und wo kann ich das alles mal nachlesen ?

MfG
 Peter Schenkel