Hallo Michael,
Wo kein Kläger da kein Richter!
stimmt (meistens).
Also ist es auch nicht unbedingt unzulässig! ;o))
Also wenn bisher noch niemand geklagt hat, dann impliziert es auf
keinen Fall, dass dieses Verhalten (Tippfehlerdomains registrieren)
legitim ist.
Es gibt sehr viele Beispiele und soweit mir bekannt, sprechen die
Entscheidungen auf diesem Sektor eine sehr deutliche Sprache.
Ist alles unzulässig = Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
IMHO hat es jemand, der sich aoll.de oder ggmx.de nicht anders ge-
wollt und "Dummheit schützt vor Strafe nicht." (Zitat)
FvG kann sicher bestätigen, dass solche Sachen u.U. immens teuer
sein können, da muß der Onlineshop und die Werbebanner schon sehr
gut laufen, um die Kohle wieder reinzuholen *g*
MfG, Stefan