Hallo,
Gegen die ehemaligen Domaininhaber von 'opus-est-vinum.de' erging durch das LG Hamburg wohl eine einstweilige Verfügung. (Ausführlicher:
http://www.domainmagazin.de/cgi-bin/forum.cgi?task=showsubthreads&board=3&site=sedo&start=37809&parent=1002&page=1&ck=1
Sie wurden von dem kalifornischen Weinerzeuger 'Opus One' (Mondavi Gruppe und Haus Rothschild) wegen Markenschutzverletzung angegriffen, da in 'opus est vinum' das Wort 'Opus' enthalten ist, das von der Firma Markenrechtlich geschützt wurde und "est vinum" für Wein nicht unterscheidungskräftig ist.
Soweit alles klar!
Hm... hab ich ein Deja vu?
Irgendwie mein ich, von diesen Fall schon vor etwa einen halben Jahr gehört zu haben.
Ich mein sogar, daß irgendein mittelgroßes IT-Magazin darüber berichtete...
Ansonsten kann ich auch nicht viel zum Fall beitragen.
Nur weißt du ja auch, das eine Vorstandsmitgliedschaft ja eigentlich nun
ja nicht gleich einer vollständigen Vereinnahmung ist.
Gerade bei den Leuten von denic kann ich mir vorstellen, daß die
auch eigene Firmen in den Providing-Bereich haben...
Ich denke aber nicht, daß Denic wegen einer Markensache
irgendeine Ausnahme macht und dann die DOmain selbst "under hold"
setzen...warum sollten die das in diesen schwammigen Fall tun, aber
in anderen nicht...
Man kann nur spekulieren...
Ciao,
Wolfgang