Hi Swen
Zitat aus Artikel 5 Euro-VO I
Zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge werden bei einer Rundung, die nach einer Umrechnung in die Euro-Einheit [...] erfolgt, auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet. [...] Führt die Anwendung des Umrechnungskurses zu einem Resultat genau in der Mitte, so wird der Betrag aufgerundet.
Hast Du einen Link zu dem Ursprung dieser Regelung?
Ich suchte nämlich jüngst Infos zur exakten (und rechtlich/kaufmännisch korrekten) Umrechnung und habe nichts verständliches und offiziell genehmigtes (EZB, Landesbank o.ä.) gefunden.
Danke und Grüsse
Eisbär