Hallo Tom !
vielleicht ist der Autor mit seiner Polemik etwas weit gegangen.
In diesem Punkt scheinen wir uns einig zu sein.
Das von mir angeführte Beispiel ist bei weitem nicht das einzige im Text.
Aber selbst, wenn man über die unangebrachte Polemik hinwegsieht, strotzt der Artikel meines Erachtens vor sachlicher Mängel und inneren Widersprüchen.
Im 1. Teil des Artikels versucht der Autor seine Ausgangsthese zu belegen, die Einnahmen der GEMA kämen in einem unverhältnismäßig hohem Maße den Hitparadeninsassen zugute. Zudem behauptet er, es finde eine versteckte Subvention der klassischen E-Musik statt.
Es folgen 11 DIN A4 Seiten Text, in denen der Autor die Begründung für diesen Vorwurf der "Unverhältnismäßigkeit" schuldig bleibt.
Konkrete Zahlen, die die bestehenden Verteilungspraxis der GEMA widerlegen könnten, nennt er nicht.
Ebenso macht er keinen Vorschlag, wie eine Alternative zum bestehenden Ausschüttungssystem aussehen könnte.
Hinsichtlich der Subvention der E-Musik lässt sich sagen, dass diese keinesfalls versteckt sondern sogar beabsichtigt ist (siehe Webseite der GEMA http:www.gema.de).
Der Autor geht sogar soweit, von einem "Mästen" und "Verhätscheln" der E-Komponisten zu sprechen, und versucht dies u.a. mittels eines Zitats eines Gerichtsurteils zu untermauern:
<!-- Zitat -->
"Wer einmal als klassischer Komponist eingestuft ist, der kann sich über die GEMA leicht ein mehr als redliches Einkommen basteln. [...] Als 1995 diese Subventionierung auf höchstens 300.000 DM im Jahr begrenzt wurden, klagten einige der von der GEMA gehätschelten Urheber. Das Landgericht Berlin stellte [...] fest: "Die Ausschüttungen nach dem Wertungsverfahren für E-Komponisten stellen genau genommen nichts anderes als eine Subventionierung aus Erträgen im Bereich der U-Musik dar, da die Wertungsmittel ganz überwiegend nicht aus dem E-Aufkommen, sondern aus dem U-Aufkommen herrühren [...] Dass die Begrenzung einer Subvention auf einen jährlichen Betrag von rund 1/4 Mio. DM für eine einzige natürliche Person diese nicht übermäßig belastet, bedarf aus Sicht der Kammer keiner weiteren Vertiefung."
<!-- /Zitat -->
Zu diesem angesprochen Urteil des Landesgerichts Berlin findet sich weder ein Verweis noch ein Aktenzeichen. Entweder der Autor hat dies schlicht vergessen oder absichtlich unterschlagen. Ich tippe auf letzeres.
Dieses Zitat erscheint nämlich in einem ganz anderen Licht, wenn man sich vor Augen führt, dass dem Urteil ein Rechtsstreit zwischen einem E-Komponisten und der GEMA zugrunde lag, in dem dieser genau gegen diese, wohlgemerkt von der GEMA selbst festgelegte, Höchstgrenze klagte.
Dass der gesamte 2. Teil des Artikels als Beweis für die beklagte "Unverhältnismäßigkeit" völlig untauglich ist, hat Swen in seinem Posting bereits hinreichend ausgeführt.
Der Autor versucht hier anhand einer Stichprobe bei Filesharing-System wie Napster oder Gnutella zu beweisen, dass die von der GEMA geforderte Leermedien- und Geräteabgabe auf Computerteile unberechtigt sei.
Auf weiteren 12 DIN A4 Seiten Text führt der Autor aus, dass die Filesharing-Systeme in erster Linie zum Austausch von Musikdateien genutzt werden, die gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der GEMA fallen.
Diese These mag sogar stimmen, auch wenn der anschließend groß und breit erklärte Feldversuch mangels Masse kaum dienlich ist, dies zu belegen.
Ein im Zusammenhang mit der geforderten Leermedien- und Geräteabgabe nicht unwesentliches Detail scheint der Autor aber völlig übersehen zu haben.
Auch auf einem Multimedia-PC ganz _ohne_ Internetzugang ist es technisch möglich, urheberrechtlich geschütze und sehr wohl in den Zuständigkeitsbereich der GEMA fallende Musikstücke zu kopieren, z.B. direkt von CD auf CD.
Diese Fälle sind mir sogar selbst schon zu Ohren gekommen! ;-)
Auf viele kleinere Ungereimtheiten im Text bin ich gar nicht weiter eingangen. Die gennanten Gründe sollten ausreichen, meine Empfehlung "2ignore" zu erläutern.
Für mich ist und bleibt der gesamte Artikel von vorne bis hinten völliger Käse.
Gruß,
kerki
P.S.: Auf die seltsamen Ausführungen des Autors hinsichtlich der Pornofilme bin ich lieber gar nicht erst eingegangen. Ich weiß nicht, ob ich den Autor diesbezüglich richtig verstanden habe. Ich hoffe nicht. :-(