Tom: Interessanter Artikel

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Hallo Kerki,

Im 1. Teil des Artikels versucht der Autor seine Ausgangsthese zu belegen, die Einnahmen der GEMA kämen in einem unverhältnismäßig hohem Maße den Hitparadeninsassen zugute. Zudem behauptet er, es finde eine versteckte Subvention der klassischen E-Musik statt.
Konkrete Zahlen, die die bestehenden Verteilungspraxis der GEMA widerlegen könnten, nennt er nicht.

der Autor nennt konkret die Faktoren oder Punkte 12 für U und 60 bis 240 für E und weist darauf hin das in den USA und in der Schweiz kein Unterschied zwischen u und e gemacht wird.

Ebenso macht er keinen Vorschlag, wie eine Alternative zum bestehenden Ausschüttungssystem aussehen könnte.

erstmal müsste er das garnicht (was für ein Argument, soll jetzt nur noch derjenige rufen dürfen "es brennt" der auch das Handy und die Notrufnummer parat hat?!), und dann präferiert er ja wohl klar erkennbar die o.g. Gleichbewertung von u/e.

Ausserdem macht er auf die Zahlungen an die Gema überhaupt aufmerksam. So erwähnt er "Weil niemand wusste, dass er z.B. beim Kauf eines Anrufbeantworters Geld an die GEMA zahlt, und weil relativ geheim gehalten werden konnte, wie diese das Geld verteilt, hat sich bisher auch kaum jemand darüber beschwert"

Hinsichtlich der Subvention der E-Musik lässt sich sagen, dass diese keinesfalls versteckt sondern sogar beabsichtigt ist (siehe Webseite der GEMA http:www.gema.de).

Um so skandalöser. Vielleicht sogar verfassungswidrig. Ebenso wie die erwähnte "GEMA-Vermutung" eine juristische Peinlichkeit darstellt.

Der Autor geht sogar soweit, von einem "Mästen" und "Verhätscheln" der E-Komponisten zu sprechen, und versucht dies u.a. mittels eines Zitats eines Gerichtsurteils zu untermauern:
Dieses Zitat erscheint nämlich in einem ganz anderen Licht, wenn man sich vor Augen führt, dass dem Urteil ein Rechtsstreit zwischen einem E-Komponisten und der GEMA zugrunde lag, in dem dieser genau gegen diese, wohlgemerkt von der GEMA selbst festgelegte, Höchstgrenze klagte.

Wieso ? 300 tdm oder 250 tdm ist viel, da sind sich schonmal alle einig. Welches andere Licht, wenn der Autor darauf hinauswollte, das es auch mit Limitierung immer noch zuviel ist und ein U-Komponist zudem diese Summen vielleicht gar nicht erreicht ?

Ein im Zusammenhang mit der geforderten Leermedien- und Geräteabgabe nicht unwesentliches Detail scheint der Autor aber völlig übersehen zu haben.
Auch auf einem Multimedia-PC ganz _ohne_ Internetzugang ist es technisch möglich, urheberrechtlich geschütze und sehr wohl in den Zuständigkeitsbereich der GEMA fallende Musikstücke zu kopieren, z.B. direkt von CD auf CD.

und das berechtigt irgendwelche Abgaben ? ist m.E. absolut peinlich. Die CD ist zunächst ein neutrales Speichermedium, und wir erleben hier unter der Behauptung von Urheberrechtswahrung eine Form der Datensteuer.
Aber zurück zum Artikel, die Kritik am Autor ist nicht berechtigt, siehe Anfang des Artikels, da ist genau davon die Rede ("Leermedien- und Geräteabgaben auf Computerteile") und dann wird gefragt welche Urheber denn die Abgaben überhaupt bekommen. Zum Schluss heisst es noch "Wer einen Computer kauft, zahlt damit für Talkshows, Daily Soaps, und Quizsendungen, deren Urheberrechte er angeblich verletzt".

Hieraus ergibt sich für mich die ganz klare Forderung, irgendwelche vermuteten geringeren Einnahmen durch Kopien gleich bei dem Verkauf der Originale abzurechnen, es wäre einfach und gerechter. Natürlich auch kostengünstiger, aber da aus dem Artikel hervorgeht dass die GEMA einen Anteil der Gelder für sich verbrauchen darf ist dort wohl niemand an einfachen kostengünstigen Lösungen interessiert.

Guten Morgen,
Tom

p.s.
Eine Frage noch, nun mal ehrlich, arbeitest Du etwa bei der GEMA, verwandt verschwägert usw., oder kriegst Du immer brav Deine Tantiemen als E Interpret ?

pps

P.S.: Auf die seltsamen Ausführungen des Autors hinsichtlich der Pornofilme bin ich lieber gar nicht erst eingegangen. Ich weiß nicht, ob ich den Autor diesbezüglich richtig verstanden habe. Ich hoffe nicht. :-(

der Punkt ist interessant, Möchtest Du Pornofilmen die Eigenschaft als Werk aberkennen? Ich hoffe nicht.
Aber zum Artikel, zuerst kritisiert der Autor am Beispiel der Pornofilme die fehlende Transparenz bei der Zuteilung (Bewertung d. Marktanteile, Kopierverhalten usw.),  Dann gibt es offenbar eine Bewertung der "im Urheberrecht geforderten kulturellen Höhe" mit entspr. Abschlägen bei Pornofilmen, was der Autor mit "Das Argument leuchtet ein" kommentiert.
Ich halte das für sehr problematisch, schliesslich erinnert es an die Frage der entarteten Kunst. Der Vergleich drängt sich mir auch bei den erwähnten Punkten für klassische Musik auf, aber das ist ja schliesslich auch keine "Negermusik" ? ("": kein Zitat aus d. Artikel sondern Volksmund).
Konkretisiert im Artikel wird diese Problematik wenn der Autor fragt warum Big-Brother die Kriterien der kulturellen Höhe erfüllt.