Hallo!
Ich weiß zwar nicht, wie ob ich 100% richtig liege, aber folgendes:
1. Wenn ich im Internet was bestellte, ist es doch so, daß ich grundsätzlich die Ware sofort bzw. innerhalb von 14 Tagen zurückschicken kann. Also kann ich schnon mal nicht gezwungen werden, die Ware abzunehmen.
2. Im Streitfall liegt immer der Verkäufer bei Online-Bestellungen in der Beweispflicht, daß ich das eine oder andere Produkt von ihm wirklich bestellt habe. Schließlich hat sich der Verkäufer zu vergewissern, daß der Gegenüber auch der wirkliche Besteller ist.
3. Hat deine Freundin nicht eine Bestätigungsemail erhalten, daß die Bestellung getätigt wurde? Spätestens hier hätte sie schon reagieren können und z. B. Storno einreichen sollen.
4. Auf alle Fälle einen Rechtsanwalt mit Spezialgebiet "Internet-Recht" aufsuchen oder wenn kein Rechtsschutz vorhanden ist, mal bei der TV-Ausstrahlung "Ein Fall für ESCHER" (MDR glaube ich) anrufen.
Schöne Grüße
Jürgen