hi!
Oder soll man einfach auf die Leser vertrauen und hoffen, dass sie
sich ab und an mal was für den eigenen Gebrauch kopieren, damit
sie das schöne Original nicht mit Anmerkungen versauen? Zulassen,
dass es an vielen Unis mit dem Urheberrecht nicht so schrecklich
genau genommen wird, weil die Vervielfältigung der Information
doch einem guten Zweck dient?
§53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen
Gebrauch
(1) [...]
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines
Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und
soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten
ist,
[...]
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen
eines Druckwerks oder von einzelnen Beiträgen, die in
Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen
Gebrauch
1. [...]
2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen,
Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der
Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in
der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen
zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu
diesem Zweck geboten ist.
Quelle: Urheberrechtsgesetz,
http://www.prawo.purespace.de/Patent/Urheber.html
bye, Frank!