Schalalala,
Artikel 1, Absatz 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Man beachte "aller staatlichen Gewalt".
Tschoe
Schalalala,
Artikel 1, Absatz 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Man beachte "aller staatlichen Gewalt".
Tschoe