Moin
Das Argument bezieht sich darauf, dass eine Berufsarmee per se als putsch-gefährdet betrachtet wird. Das kann ich nicht nachvollziehen. Warum sollte sie sich eher verselbständigen, als eine Berufsarmee, die zusätzlich noch Grundwehrdiener zwangsrekrutiert? Die Kader der Armee bestehen doch aus Berufssoldaten.
... die aber ständig mit "neuen" aus der Republik konfronziert werden und damit immer wieder mit der "Außenwelt" konfrontiert werden. Geschlossenen Gruppen tendieren immer dazu, sich eine eigene Welt nach eigenen Regeln aufzubauen. Das darf aber gerade bei einer bewaffneten Einheit nicht passieren. Sicher, D, A oder CH sind mittlerweile befriedet genug, dass das nicht mehr passieren sollte und könnten eine reine Berufsarmee sicher aushalten. Dennoch, die Geschichte, auch noch die des letzen Jahrhunderts, ist voll von putschierenden Berufsarmeen.
Nur hat Deine These den Schönheitsfehler, dass nicht Deine Oma entscheidet, ob Du in den Krieg ziehst. Diese Entscheidung kannst Du nur selbst treffen, solange Du die Wahl hast. Als Soldat hast Du sie nicht.
Siehe meine Antwort: http://forum.de.selfhtml.org/?m=1713&t=216, sagte dort schon
"Im Übrigen ist mein Argument langfristig angelegt: Die Tendenz, eine nicht-kriegstreibende Partei zu wählen, ist um so höher, je eher im Falle des Falles eine konkrete Belastung des Familienverbandes zu befürchten ist."
Die Verweigerung, die Ermordung (vorsätzliche Tötung) von Menschen zu erlernen, erachte ich als Menschenrecht. Das nehme ich mir heraus.
Zutreffend (auch wenn es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fehlt http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm). Kein Widerspruch dazu ist die Tatsache, dass auch Töten unter bestimmten Umständen notwendig sein kein. Das Selbstverteidigungsrecht gilt zudem nicht nur für Menschen sondern auch für Völker (Damit rechtfertigt ich nicht den Angriff der USA auf Afghanistan. Ich bin entschieden der Meinung, dass diese Aktion unüberlegt war und ist.)
Am Rande zu deiner Definition von Ermordung: Vorsatz allein unterscheidet Tötung noch nicht von Mord. Dazu muss noch (in D) niedrigen Beweggründe und anderes kommen. (http://lawww.de/Library/stgb/211.htm) Das deutsche Strafrecht hat da eine nur auf den ersten Blick merkwürdige erscheinende Lösung gefunden. Es definiert zunächst, was Mord ist (siehe link). Und regelt dann die Bestrafung der "anderen", nämlich der Totschläger: Das sind die, die töten, ohne Mörder zu sein.
In Ö gibt es (für 'Wehrfähige') auch eine Alternative: Entwicklungshelfer. Bedingt aber eine Verpflichtung von 24 Monaten.
Oh ja, voll vergessen. So was gibt es hier auch. Und Theologiestudenten müssen IIRC auch nicht zur Grundwehrdienst. Und ein paar sozialen begründete Ausnahmen gibt ea auch noch.
Gleichberechtigung bedeutet nach meiner Auffassung, dass alle die gleichen Rechte haben.
... und das unterschiedliches unterschiedlich gehandhabt wird.
Nach derzeitiger Rechtsauffassung könnte ich mich vor Gericht vielleicht sogar in einen Mädchenchor hineinreklamieren, aber bei der Wehrpflicht geht's ja um einen Eingriff von außen in meine Lebensplanung, die ich so nicht dulden kann.
... in D aber dulden müsstest, da der Grundwehrdienst ein Grundrecht ist. Hast du was dagegen, kannst du alternatives machen. Die Mitgliedschaft in einer Staatsgemeinschaft bringt hat nicht nur Rechte, sonder auch Pflichten mit sich. Willst du das nicht, steht es dir frei, ein andere staatliche Gmeinschaft zu finden, die deiner Lebensplanung besser entspricht. Ich nehme aber an, das jede Verfassung irgendwo ihre Tücken hat, die der persönlichen Lebensplanung widersprechen. (Die Welt ist schlecht, da voller Menschen)
Ich kann Deiner Argumentation diesbezüglich also nicht ganz folgen (liegt's an der Uhrzeit?).
Ist halt verzwickt, das ich nicht mit Verstand, sondern mit Recht argumentiere :-)
Zusätzlich schlage ich die Einführung des Begriffes der "Gleichverplichtung" vor. Ich denke, das macht meinen Standpunkt deutlich.
Auch hier: Gleiches gleich, Ungleiches ungleich. Auch wenn Männer und Frauen gleich sind, können sie aus gutem Grund völlig zu recht ungleich behandelt werden.
Falls du das anders meinst: Sicher, man könnte (alternativ oder additiv) eine "Gemeinwohlpflicht" oder so etwas einführen. Aber: Wehrpflicht hat diesen Zweck nicht (sondern hat allein das Ziel, die Verteidigungsbereitschaft eines Landes zu gewährleisten), kann also auch nichrt daran gemessen werden. Und: Ich glaube nicht, dass ein legislative Pflicht zum Dienst für das Gemeinwohl sehr sinnvoll ist. Das muss schon aus dem Inneren herauskommen und gelebt werden. Ansonsten sollte man es bleiben lassen.
Viele Grüße
Swen