Joho,
Österreich:
Deutschland:
Volksabstimmung (bindend) oder Volksbefragung (nicht bindend)
gehen vom Parlament aus. Es ist also nicht zu erwarten, dass eine
Regierung eine Enscheidung / ein Gesetz noch zusätzlich durch das
Volk bestätigen läßt. Lobenswerte Ausnahme: Ablehnung der
Inbetriebnahme des ersten österreichischen Atomkraftwerks.
Dito. Mit einer Ausnahme: 'Volksentscheide' in der Form gibt es nicht.
Volksentscheide sind nicht bindend, es kann auch einfach ignoriert
werden.
Gruss,
CK