Hallo,
ich wollte mal wissen ob ein Impressum auf einer Seite vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist?
Ist seit dem 1.1. zwingend für alle Deutschen vorgeschrieben.
Naja, das "für alle" würde ich anhand dieser Quelle mal sehr in Frage stellen. Die Quelle spricht von Unternehmern und Verbraucherverträgen. Eine Homepage über meinen Dackelzüchterverein oder das Verhalten der Nacktschnecke bei der Paarung dürfte also nicht gerade da drunter fallen.
An erster Stelle steht daher einmal die Analyse der eigenen Homepage: Was biete ich an? An wen wende ich mich? Bin in Privatmann oder Unternehmen?
Ist die Frage geklärt, so sollte man einen Blick in das Teledienstegesetz (TDG http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/tdg/gesamt.pdf) und ähnliches einlesen (Gesetzes Texte unter http://www.bundesregierung.de "Dokumentation | Gesetze") und sich dort einordnen. Dann kann man daraus eigentlich sämtliche Auskunftspflichten (auch Datenschutz usw.) entnehmen.
Viel Spaß. :-)
Grüße aus Würzburg
Julian