Reiner: KK-Antrag abgelehnt

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Hallo,

ist doch irgendwie logisch, dass der Alte eine schriftliche Bestätigung von Dir braucht, sonst könnte man ja sehr gemütlich einige Domains kapern...

Mal ganz zu schweigen davon, daß man bestehende Verträge schon aus Gründen der Höflichkeit ordentlich kündigen sollte. Ist denn das sooooo fürchterlich schwer?

vollkommen richtig!
Aber: Heizer hat wohl Hosting beim Provider laut Vertrag. Mit der Domain hat das eigentlich wenig zu tun, ist eher ein Service, daß sich der Provider um den Krempel mit Denic/Internic kümmert. Er darf die Domain also nicht festhalten. Ist unabhängig vom Vertrag über das Hosting, das dann ohne Kündigung eben weiter über IP läuft ohne im DNS aufgelöst zu werden.

Was allerdings richtig ist, ist die Aussage, daß genanntes Vorgehen schon gar nicht schlecht bzgl. Versuchen ist, eine Domain zu kapern.
Wenn das allerdings für auch rel. kurze Zeit gemacht würde, würde der Verantworliche mit rel. empfindlichen Strafen zu rechnen haben, wenn ihm Vorsatz nachzuweisen wäre.

Aber dennoch hat der Provider rein rechtlich keinen Anspruch, die Domain festzuhalten.

Reiner