Mathias Bigge: Landgericht Hamburg - neue Hinweise zum Jahreswechsel

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Hi alle,

ihr habt es vielleicht mtibekommen, heute wechselt das Jahr und somit treten einige vom Landgericht Hamburg verabschiedete neue Telemediendienstgesetze in Kraft:

1. Alle Seiten müssen mit einem grafischen Counter versehen werden, damit der User einschätzen kann, ob er auf einer bedeutenden Seite surft, oder wieder mal auf irgendwelche Nobodies reinfällt.

2. Seiten ohne Disclaimer mit Bezug aufs Landgericht Hamburg werden durch einen neuen Bot, den das Landgericht von Google zwangsweise betreiben lässt, automatisch durch DoS vom Netz genommen.

3. Auf .vu-Seiten ist der Einbau eines Chats zwingend erforderlich. Der Betreiber oder ein ladungsfähiger Stellvertreter müssen 24 Stunden im Chat anwesend sein.

4. Es reicht nicht, einen Menüpunkt einzurichten, auf dem man seine Privatadresse dem Landgericht ladungsfähig bekanntgibt, es muss auch ein Foto der Freundin des Programmierers mitveröffentlicht werden, damit man sich ein Bild machen kann. Als Musterbeispiel gibt das Landgericht die Seiten von Jürgen Drews an. Die Seite muss "Impressum" heißen, nicht wie auf den Seiten des Bundesgerichtshofes "Kontakt", was zur Irreführung führt, was letzteres selbst beschlossen hat. Aufgrund dieser Entscheidung wird der Bundesgerichtshof vom Landgericht Hamburg vorübergehend bis zur Erstellung eines wertguten Impressums vom NBetz genommen.

5. Bei Seiten mit weniger als drei Frames muss das Impressum an zumindest sechs Stellen angegeben werden, damit es immer sichtbar ist.

6. Für 2004 hat das Langericht Hamburg bereits jetzt angekündigt, dass die Verordnungen des W3C als untergeordneter Stelle nicht mehr gelten, stattdessen wird das Landgericht eigene Richtlinien für die Programmierung erlassen.

7. Erbsensuppe sit kein Landgericht.

Viele Grüße
Mathias Bigge--
http://www.selfaktuell.teamone.de/tippstricks/index.htm
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