Wilhelm: Linkverbot?

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Hi

Ich waere z.B. dafuer, dass es einen Webanbieter-Fuehrerschein gibt, der die Kenntnis und Anerkennung der technischen Moeglichkeiten

*huestel*

Heute lieferst Du irgendwie nette Steilvorlagen. ;-)

Und dann nehmen wir den allseits beliebten Freiherrn aus der Bayer.Landeshauptstadt als Oberfahrlehrer und TUEV-Beauftragten.
Da waere er dann voellig ausgelastet und koennte wieder Brieflein schreiben und viel Geld verdienen. Aber immer vorausgesetzt: Er hat die erforderliche Fahrpruefung.

BTW: Wann koennte man einen Webanbieter-Fuehrerschein einziehen?
Vorschlag: ab 20 Punkte

reine Javascript-Navigation       =  5 Punkte
reine Flashseite ohne HTML-Option = 10 Punkte
Vergewaltigung Statuszeile        =  3 Punkte
Sperren Maustaste                 =  3 Punkte
1 unberechtigte Abmahnung         = 20 Punkte

Erstmaliger Enzug: Publikationsverbot 3 Monate
Zweiter Entzug   : Publikationsverbot 6 Monate

wer innerhalb des Entzuges publiziert, wird mit einer lebenslangen Pubikationsverbotsstrafe belegt und zieht nach Guantanamo Bay um. Da hat es wenigstens kein solches Sauwetter wie hier. ;-)

Gruesse
Wilhelm