Hi
Ich waere z.B. dafuer, dass es einen Webanbieter-Fuehrerschein gibt, der die Kenntnis und Anerkennung der technischen Moeglichkeiten
*huestel*
Heute lieferst Du irgendwie nette Steilvorlagen. ;-)
Und dann nehmen wir den allseits beliebten Freiherrn aus der Bayer.Landeshauptstadt als Oberfahrlehrer und TUEV-Beauftragten.
Da waere er dann voellig ausgelastet und koennte wieder Brieflein schreiben und viel Geld verdienen. Aber immer vorausgesetzt: Er hat die erforderliche Fahrpruefung.
BTW: Wann koennte man einen Webanbieter-Fuehrerschein einziehen?
Vorschlag: ab 20 Punkte
reine Javascript-Navigation = 5 Punkte
reine Flashseite ohne HTML-Option = 10 Punkte
Vergewaltigung Statuszeile = 3 Punkte
Sperren Maustaste = 3 Punkte
1 unberechtigte Abmahnung = 20 Punkte
Erstmaliger Enzug: Publikationsverbot 3 Monate
Zweiter Entzug : Publikationsverbot 6 Monate
wer innerhalb des Entzuges publiziert, wird mit einer lebenslangen Pubikationsverbotsstrafe belegt und zieht nach Guantanamo Bay um. Da hat es wenigstens kein solches Sauwetter wie hier. ;-)
Gruesse
Wilhelm