Moin!
Dann aber folgte ihr OLG-Sieg in Sachen Explorer gegen Gravenreuth/Symikron. Als im Herbst endlich die Kosten des Explorerstreites vom OLG ermittelt wurden und FvG bezahlen sollte, bekam Ulrike wieder Post vom Freiherrn: darin forderte er ploetzlich nachtraeglich eine Kostenerstattung fuer die Abmahnung wegen der Gaestebucheintraege. Den Streitwert der angeblichen Beleidigungen
titulierte er einfach mal auf DM 30.000, und errechnete daraus Abmahnkosten in Hoehe von DM 1.007.
Und die Kroenung: diese DM 1.007 wollte der Freiherr mit den Kosten verrechnet wissen, die ihm bzw. Symikron aus dem verlorenen Explorer-Verfahren entstanden waren.
Ich denke, Ulrike Strieder wird immer noch Kontakt zu einem guten Anwalt haben, der auf Abmahnungen spezialisiert ist. Denn abhängig von den gelaufenen Aktionen würde ich mal behaupten, daß eine zuerst kostenfreie Abmahnung nicht hinterher rückwirkend in eine kostenpflichtige gewandelt werden kann. Das wäre ja auch in der Wirtschaft recht zweifelhaft: Zuerst ein Sonderangebot machen, und dann hinterher, wenn irgendwas nicht so gelaufen ist, wie man dachte, die fette Rechnung hinterherschicken. Und die Wirtschaft basiert auf Rechtsgeschäften, um die es hier auch geht - ich sehe da keinen großen Unterschied.
Kann natürlich sein, daß Herr Gravenreuth sich eine Hintertür in seine Abmahnung gebaut hat, die (bis zum gegenteiligen Spruch eines Gerichts) nachträgliche Kostennoten legitimiert. Aber es ist natürlich nervig, schon wieder einen Prozeß zu führen, zumal ja auch wieder Kostenrisiken auftreten.
Den ehemaligen Prozeßgegner auf diese Weise an seinen Kosten zu beteiligen finde ich zumindest ziemlich fies.
- Sven Rautenberg