Hallo,
Da haben wir's schon... wann ist eine Seite bekannt? Und warum sollte das nur für bekannte Seiten gelten?
Das wird sicher immer ein Streitthema bleiben, denk ich mal...
die Sache mit dem Einschreiben per Post vor der Übergabe an den
Kunden kennst Du? D.h. man schickt sich die komplette Website
als Einschreiben selbst zu (und lässt es natürlich verschlossen),
dann übergibt man die Website dem Kunden. Sollte es mit ihm zum
Rechtsstreit kommen, ist dieser Beweis durchaus nützlich und so
verhält es sich auch, wenn jemand das Design klaut. Es dürfte dann
für den Dieb sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen ;-)
Viele Grüße,
Stefan
PS: Es geht mir hier nicht um 08/15-Layouts, wie ich schon sagte.
Wenn aber jemand meint, er müßte ein aufwendiges oder sehr be-
kanntes Layout klauen (z.Bsp. das von SELFHTML), dann halte
ich rechtliche Schritte für durchaus angebracht.