Michael Schröpl: Rechte an Website

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Hallo Stonie,

Computersoftware besteht aus einer Sammlung von
Anweisungen und Befehlen, die ein Mikroprozessor
ausführt.
Vollkommen richtig, da gibt's auch noch 'ne Norm zu,
vielleicht können uns da noch Cheatah oder Michael
Schröpl weiterhelfen, die sollten's eigentlich
wissen ...

hm ... also der Quelltext eines Perl-Skripts besteht
schon mal nicht aus Anweisungen und Befehlen, die
ein Mikroprozessor ausführt.
Der Mikroprozessor führt die Befehle des Perl-Inter-
preters aus ... für letzteren ist das Perl-Skript nur
eine ganz normale Eingabedatei. Einen Mikroprozessor,
der wirklich Perl versteht, habe ich noch nie gesehen.

Es kommt halt immer auf den Standpunkt des Betrachters
an ...

Der Unterschied zu der sog. klassischen Software,
bei denen der Quelltext nur einmal compiliert und
dann in einer sog. Objekt-Datei gespeichert wird,
liegt im wesentlichen nur darin, daß der (HTML-)
Quelltext von dem Browsern interpretiert wird.
D.h., der Quelltext wird vom Browser Befehl für
Befehl in eine für den Prozessor lesbare Form
übersetzt. Eine Objekt-Datei in dem eben
aufgezeigten Sinne gibt es nicht.
Urheberrechtlich geschütz können aber sowohl der
Quell- als auch der Objektcode sein.

Dem würde ich durchaus zustimmen.
Ein urheberrechtlicher Schutz auf den Quelltext würde
verhindern, daß jemand beim Autor einbricht und den
Quelltext klaut; ein urheberrechtlicher Schutz des
Objektcodes soll Raubkopien verhindern.
Beides zusammen (oder beides einzeln?) wäre dann
beispielsweise zuständig, wenn jemand ein binary
disassemblieren will, um auf diese Weise einen (!)
Quelltext zu bekommen, der zu diesem binary führt
(denn der Original-Quelltext ist keineswegs der
einzige, der das tut).

Und ab hier irrt Herr Peiss gewaltig. Denn: HTML tut
nichts, wirklich gar nichts, was eine
Programmiersprache kann. Das einzige, was es tut,
ist dem Browser zu beschreiben, wie er ein Dokument
anzeigen soll.

Wo genau ist der Unterschied zwischen HTML und Perl?
Der Browser ist der "Interpreter".

Sie sagen also nur: "Hier ist eine Tabelle. Hier ist
eine Tabellenreihe. Hier sind Tabellendaten. Hier
ist die Tabellenreihe zu Ende. Hier ist die Tabelle
zu Ende. Hier ist eine Überschrift x-ter Ordnung.

Sie sagen auch: "Was immer diese Tabellenzelle gleich
an Inhalt bekommen wird, berechne (!) für sie eine
Breite von 35% der aktuellen Fensterbreite und richte
ihren Inhalt bündig mit dem oberen Rand dieser Zelle
aus".
Das hat für mich viel gemeinsam mit der Anweisungsart
von 4GL-Sprachen wie SQL, bei denen man ja auch nicht
Anweisungen, sondern Eigenschaften des Ergebnisses
notiert ("SELECT * FROM tablename WHERE ...").

Das gehört zu den Dingen, die bedauerlicherweise
nicht in die Köpfe diverser Juristen hineingehen.

Mit der Existenz der 4GL-Sprachen ist diese Definition
leider sehr viel schwieriger geworden. Aber schon die
Skriptsprachen führen dazu, daß einfache Definitionen
nicht mehr ohne weiteres greifen.

Ich kann sagen: "Das Perl-Skript wird ausgeführt".
Ich weiß aber, daß es der Perl-Interpreter ist, der
das Skript ausführt.
Und der Mikroprozessor führt wiederum auch nicht den
Perl-Interpreter aus, sondern eher den in ihm geladenen
Mikrocode (selbst die Hardware ist nämlich heute pro-
grammierbar und nicht mehr festverdrahtet).
Selbst ein Maschinenbefehl ist heite ein "Programm"!

Du hast also je nach Detaillierungsgrad der Betrachtung
ganz unterschiedliche Blickwinkel auf die Situation.
Diese Blickwinkel liefern im mathematischen Sinne
"äquivalente" Ergebnisse, im juristischen Sinne aber
"unterschiedliche" Ergebnisse. Und das ist das Problem.

b) "Web-Auftritte" bestehen sehr oft ausser aus
reinem HTML und CSS noch aus client- oder
serverseitig auszuführenden Scripts, die in der Tat
insofern als Programme anzusehen sind, als sie mit
Scriptsprachen (siehe oben) erstellt werden, die
eine Untergruppe der Programmiersprachen darstellen.
Die nun wiederum können in der Tat unter den oben
angeführten Paragraphen fallen, wenn sie denn eine
entsprechende Schöpfungshöhe erreichen.

Sofern die serverseitigen "Skripts" gemeint sind: Das
_sind_ Programme (gemäß der obigen Definition).
Die können sehr wohl kompiliert sein, und sie sind dem
Besucher insbesondere nicht im Quelltext zugänglich.
CGI _kann_ durchaus in C sein statt in Perl, und der
Betrachter der Seite kann beides nicht unterscheiden.

Jaja, Datenbank. Ich sehe das anders: Eine
Linksammlung ist eine Linksammlung und bleibt's
auch, solange die Links nicht in einer Datenbank
erfasst sind (dazu braucht's ein Programm) und
verarbeitet werden. Das pure HTML-Dokument hat nicht
ansatzeweise die Macht, die Herr Preiss ihm
zuschreibt.

Bist Du denn der Meinung, eine saubere Definition des
Begriffs "Datenbank" zu besitzen? Niemand hat etwas
von "relationaler Datenbank" etc. gesagt ... wer de-
finiert denn, daß mein Zettelstapel auf dem Schreib-
tisch keine Datenbank ist? Oder die ASCII-Datei auf
meinem Rechner? Oder die Mail-Ablage meines Browsers?

Viele Grüße
      Michael