Re-MoiN!
Content: Ich glaube kaum, daß dich dein Disclaimer bezüglich Urheberrecht vor irgendwas schützt, wenn jemand klagt. Aber es gibt auch Urheberrechte, wenn jemand bestehende Werke bearbeitet. Wie weit diese Bearbeitung gehen muß, um als eigenständiges, selbst geschütztes Werk durchzugehen, ist dann aber meist strittig und endet deshalb gerne vor Gericht. Das Urheberrecht sagt nichts über den Umfang aus, den die Bearbeitung eines Werkes haben muß, damit sie selbst Werkstatus erlangt, sie verneint diesen nur bei "geringfügiger Bearbeitung".
Da würde mich jetzt eine persönliche Meinung interessieren.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
- Sven Rautenberg