MoiN!
Ich habe selber Jura studiert bin jedoch webdesignerin und ich habe bei diesem Thema gemischte Gefühle, weil ich denke, daß es ein ziemlicher Grenzfall ist und solche Umstände evtl im Arbeitsvertrag geregelt sein müßten, was bei mir nicht der Fall ist.
Wenn du ganz deutlich schreibst, daß du die genannten Projekte als Angestellte der Firma XY gemacht hast, und auch genauer beschreibst, was deine Aufgaben waren (bzw. nichts hinzufügst oder implizierst, was nicht stimmt), dann dürfte diese Angabe rechtens sein.
Schließlich hast du diese Dinge gemacht, du hast also das Urheberrecht. Deine ehemalige Firma wird sich aber vertraglich sicherlich das unentgeltliche unbegrenzte und exklusive (?) Nutzungsrecht gesichert haben, so daß du diese Arbeiten auf eigene Rechnung nicht noch ein zweites Mal verkaufen dürftest.
Ich empfehle, einen Ausflug ins Urheberrecht zu machen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten sind recht interessant, meine Aussage gilt (ohne rechtlich verbindlich zu sein) für Deutschland.
Andere Ansichten und Erfahrungen interessieren mich natürlich auch sehr.
- Sven Rautenberg