Mathias Bigge: Referenzen aus altem Arbeitsverhältnis

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Für Programmierer in Arbeits- und Dienstverhältnissen interessant: §69b UrhG:
"(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlicher Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist."

Das schließt also z.B. den Nebenbeiverkauf aus, aber nicht den Hinweis auf das Programm.

  • Sven Rautenberg

Lieber Sven,

hört sich alles sehr gut an, was Du da zitierst. Aber:

1. Wenn man auf einer Website Referenzen angibt, die sich auf Kunden einer Firma beziehen, für die man gearbeitet hat, begibt man sich aufs Glatteis.
2. Welche Rechte hat man an Produkten, an deren Erstellung man als Mitarbeiter einer Firma gearbeitet hat? (Beispiel für meinen Laden: Hat ein Kameramann Rechte an einem Film, für den er in meinem Auftrag Bilder aufgenommen hat?)

Gesetze zu zitieren ist leichter, als sie korrekt zu interpretieren. Ich beschäftige regelmäßig Fachjuristen, um solche Copyright-Probleme zu analysieren, und bin weit davon entfernt, die Gesetzeslage wirklich zu durchschauen.

Ich will ein Beispiel geben:
Mein Kameramann filmt dich mit Deinem Einverständnis bei einem Kongress zum Thema Webdesign. Welcher Verwendung dieser Bilder stimmst Du damit implizit zu?
a) darf ich sie lediglich in einem TV-Beitrag zum Thema verwenden
b) darf ich sie zu einer Ankündigung in einer Programmzeitschrift verwenden
c) darf ich ein Standbild auf meinen Internetseiten einsetzen, die sich irgendwie auf das Thema beziehen
d) darf ich sie auch für ganz andere Zwecke verwenden, etwa als Werbefoto für eine Firma

Nur eins scheint mir sicher zu sein: Der Kameramann hat überhaupt kein Recht, die Bilder zu verwenden oder sich ohne meine Genehmigung, etwa für Bewerbungszwecke, auch nur eine Kopie davon zu machen. Wenn der frühere Arbeitgeber des fragenden Webdesigners es toleriert, kann man vielleicht wie oben schon angegeben die Mitarbeit in Projekten als Angestellter angeben. Aber der Begriff Referenzen scheint mir in diesem Kontext irreführend zu sein, da ich als Kunde erwarte, dass eine Firma, die so etwas angibt, selbständig die angegebene Leistung erbracht hat. Als Mitarbeiter glaubt man vielleicht, doch alles selbst gemacht, geplant, durchgeführt zu haben, aber oft werden dabei wesentliche organisatorische und andere Leistungen der Firma vergessen.

Mit freundlichem Gruß

Mathias Bigge