Sven Rautenberg: Referenzen aus altem Arbeitsverhältnis

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MoiN!

hört sich alles sehr gut an, was Du da zitierst. Aber:

  1. Wenn man auf einer Website Referenzen angibt, die sich auf Kunden einer Firma beziehen, für die man gearbeitet hat, begibt man sich aufs Glatteis.

Welche Folgen drohen?

  1. Welche Rechte hat man an Produkten, an deren Erstellung man als Mitarbeiter einer Firma gearbeitet hat? (Beispiel für meinen Laden: Hat ein Kameramann Rechte an einem Film, für den er in meinem Auftrag Bilder aufgenommen hat?)

Das war die Frage... :)

Gesetze zu zitieren ist leichter, als sie korrekt zu interpretieren. Ich beschäftige regelmäßig Fachjuristen, um solche Copyright-Probleme zu analysieren, und bin weit davon entfernt, die Gesetzeslage wirklich zu durchschauen.

Es ist kompliziert - aber immer nur deswegen, weil in der Praxis die Lage meist deutlich unklarer und undurchsichtiger ist, als in der Theorie der Gesetze. Und was noch dazukommt: Die Gesetze werden von Richtern auf die jeweilige Lage angewandt - und diese Menschen können durchaus zu unterschiedlichen Ansichten gelangen, es gibt also nicht "DAS Recht", sondern unterschiedliche mögliche Ergebnisse eines Rechtsstreites.

Ich will ein Beispiel geben:
Mein Kameramann filmt dich mit Deinem Einverständnis bei einem Kongress zum Thema Webdesign. Welcher Verwendung dieser Bilder stimmst Du damit implizit zu?
a) darf ich sie lediglich in einem TV-Beitrag zum Thema verwenden
b) darf ich sie zu einer Ankündigung in einer Programmzeitschrift verwenden
c) darf ich ein Standbild auf meinen Internetseiten einsetzen, die sich irgendwie auf das Thema beziehen
d) darf ich sie auch für ganz andere Zwecke verwenden, etwa als Werbefoto für eine Firma

Das Recht am Bild der eigenen Person ist nochmal was ganz anderes. Davon war bislang überhaupt noch nicht die Rede gewesen, und das macht die Sache nochmal eine Stufe komplizierter - unnötig, wie ich finde.

Du hast dann das Recht, mein Foto zu verwenden, wenn ich eine Person des öffentlichen Interesses bin. Linus Thorvalds wäre solch ein Beispiel. Da ich aber noch keine Person öffentlichen Interesses bin, sind Bilder von mir geschützt, und ihre Verwendung bedarf grundsätzlich meiner Zustimmung. Wenn im Rahmen eines öffentlichen Kongresses die Berichterstattung in journalistischen Medien erfolgt, ist die Nutzung aber wieder gestattet - insbesondere, wenn ich, ob mit oder ohne Vergütung, ein kurzes Statement in einem Interview abgebe, oder zusammen mit vielen Leuten nur durchs Bild laufe, aber auch, wenn ich einen Vortrag halten würde.

Ich würde aber z.B. bezweifeln, daß diese Art Bilder in einem beliebigen Kontext für alle weiteren Sachen verwendet werden dürften. Werbung für eine Firma dürfte damit ohne Zustimmung sicher nicht gemacht werden.

Nur eins scheint mir sicher zu sein: Der Kameramann hat überhaupt kein Recht, die Bilder zu verwenden oder sich ohne meine Genehmigung, etwa für Bewerbungszwecke, auch nur eine Kopie davon zu machen.

Filmwerke sind in dieser Hinsicht etwas komplizierter als andere Werke.

- Sven Rautenberg