Hallo!
Ich moechte mich da den Vorgaengerpostern anschliessen
dito
- aber IMHO sollte noch hinzugefuegt werden, dass rein rechtlich gesehen Zitate erlaubt sind, solange die E-Mail nicht verschluesselt ist. Ist sie verschluesselt, faellt die Sache unter das Briefgeheimnis.
Gibt es dazu Gesetze oder Urteile? So eine Rechtslage erscheint mir nämlich etwas eigenartig.
emu
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