Kommissar Kniepel: Ertappt!

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Sehr geehrter Herr Breitkreutz,

Ich glaube ich werde dringende Ermittlungen einleiten muessen...

Ermittlungen im Falle "n00b" halte ich für nicht angebracht.

Nun ja, wie Dienstvorschrift 39853028528523458028520385.30925 besagt duerfen Ermittlungen nur eingestellt werden wenn zwingend bewiesen worden ist, dass die eventuell gefaehrdete Person nach Richtlinie B783329ETTWDTTS,222 zweifelsfrei nicht mehr in Gefahr nach Abs 9885392 aus Drucksache 980924 AORTesltUUU vom 27.5.1959 ist und dies durch einen unabhaengigen Zeugen nach Vorgabe 08/15 in Verbindung mit Paragraph 935 Abs 243245 Satz 92458743 bestaetigt worden ist.

Leider kann ich diese Sicherheit nicht aus diesem Posting ziehen. Ich muss sie daher bitten eine eidesstattliche Verlautbarung in 37.5 facher Ausfertigung nach DIN 849652435a auszufuellen und beim Hochkommissar der Deutschen Niederlassung von Interpol, Scotland Yard und Bundeshauptkreisverwaltungskriminalpolizei hoechstpersoenlich mit 37 Zeugen zu hinterlegen.

Sollte die nicht geschehen sehe ich mich ausserstande die Ermittlungen zu stoppen.

Das Schuldige ist bereits ausgemacht. Als Strafe habe ich einen zweiwöchigen Umzug vom Käsefach in ein mit gefrorenem Gemüse gefülltes Eisfach verhängt. Zudem wird dem/der n00b als erschwerende Maßnahme der mehrmalige tägliche Konsum von "Britney Spears - I love Rock'n Roll" verordnet, sowie einmalig eine fünfstündige Version von Britney's "I can't get no Satisfaction". Die getroffenen Maßnahmen sind sehr hart, doch in meinen Augen im Blick auf die immer weiter steigende Anzahl von Übergriffen seitens der n00bs angebracht.

Ich werde Ihren Vorschlag dem Obermittelkriminalzivilkommisariatsrechtsanwaltsgehilfenaufseher vorlegen, ich gehe davon aus dass diese Strafe problemlos genehmigt werden wird.

Mit vorzueglicher Hochachtung,
Kommissar Kniepel