Arno Nym: Hilfe bei Abzocke

Hallo!
Ich habe per Internet etwas bestellt. Kostenloses Probeexemplar, nun habe ich das Kleingedruckte übersehen, so dass ich jetzt in einem Abo drinhänge, weil seit ein paar Tagen die Rücksendefrist ausgelaufen ist. Ein Anruf brachte das Ergebniss, dass die Internetbestellung angeblich gleich einer Unterschrift sei, und dass man die Bestellung per IP zurückverfolgen könnte.
Ich überlege nun, ob ich es abstreite, und sage, da hätte sich jemand einen Scherz erlaubt, das ganze zurückschicke und mich so mit den einig werde.
Eine IP zurückverfolgung ist doch eigentlich nicht ohne weiteres möglich, oder?! Ich denke, die scheuen den Aufwand.
Wer kann mir da weiterhelfen, bin ein wenig verzweifelt!!!!

  1. Ich denke nicht das Sie den Aufwand scheuen, aber nimm den Vertrag mal mit zu einem Rechtsanwalt.

    Vielleicht hast Du ja Glück und der Vertrag ist nichtig.

    Die meisten RA nehmen für diesen kurzen Blick auch kein Geld (wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast), frag aber trotzdem nach.

    Schau auch mal bei einer Verbraucherzentrale vorbei. Die gibt es ja inzwischen in allen grösseren Städten...

    Gruss,
    CS

  2. Hallo,

    also nur damit ich es richtig verstehe ;-) Du hast einen Vertrag aktzeptiert, ohne ihn gelesen zu haben. Nun möchte die Gegenseite, daß Du den Vertrag einhälst, und Du fragst jetzt, ob Du mit einer falschen Behaubtung, die dem Betrug dienen soll, durchkommen kannst? Hm, ich hoffe doch nicht...

    Chräcker

    http://www.Stempelgeheimnis.de

  3. Der Vetrag fällt unter so was wie ein haustürgeschäft,
    somit hast du eine gewisse frist und kannst ohne angabe von gründen vom vertrag zurücktreten.

    ausserdem ist der vertrag auch nicht gültig, wenn du nicht "vor" dem absenden des formular ausdrücklich auf die AGB's hingewiesen wurdest und per klick in einem kontrollfeld bestätigst dass du sie zur kenntniss genommen und somit akzeptiert hast!

    ich denke das wird dich wohl weiterbringen.

    ansonsten

    mal unterm teledienstabsatzgesetz oder so ähnlich schauen!

    gruss
    pat

    1. ausserdem ist der vertrag auch nicht gültig, wenn du nicht "vor" dem absenden des formular ausdrücklich auf die AGB's hingewiesen wurdest und per klick in einem kontrollfeld bestätigst dass du sie zur kenntniss genommen und somit akzeptiert hast!

      AGB standen zwar da, aber die mußte ich nicht bestätigen. Da war ein Feld in das man Datum und seinen Namen schreiben mußte und dass laut denen angelich einer Unterschrift gleich kommt

      1. Hallo Arno,

        AGB standen zwar da, aber die mußte ich nicht bestätigen. Da war ein Feld in das man Datum und seinen Namen schreiben mußte und dass laut denen angelich einer Unterschrift gleich kommt

        Gib' doch mal 'ne URL zu dem Thema 'rüber - wenn du dich hier nicht traust, dann eben per Mail. Es ist ziemlich schwer, zu beurteilen, was du da "unterschrieben" hast, wenn man nicht weiss, worum's geht.

        File Griese,

        Stonie

  4. ohne unterschrift kein vertrag

    1. Hallo,

      ohne unterschrift kein vertrag

      Quatsch. Es gibt ein paar Vertragsituationen (Grunstückverkauf), bei dem eine Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben, aber Du kannst sogar gültige Mietverträge mündlich abschliessen. Und wann hast Du bei Deinen letzten Kaufverträgen beim Supermarkt Deiner Wahl das letzte mal eine Unterschrift geleistet? Oder beim Bier bestellen in einer Kneipe????

      Chräcker

      <img src="http://www.stempelgeheimnis.de/diverses/werbung.gif" border=0 alt="">

  5. Moin, Arno und dem Rest!

    Kurzer Einblick in die (online-) Juristerei:

    • Natürlich ist der Vertrag gültig! (du bist volljährig und kannst lesen?)

    • Das auslesen der IP ist genau GAR KEIN Aufwand, ein Prozess schon eher!

    • Ausnahme: Straftaten (wie hier!) verfolgt zumindest auf Antrag der Staatsanwalt - praktisch!

    • Wer Menschen durch Dreistigkeit reizt, treibt sie fast in einen Prozess! (oups, ganz unjuristisch)

    • Wer hier die geforderten Tipps gibt, macht sich schnell der Beihilfe strafbar!

    • Allein die Überschrift zeugt von Unrechtsbewusstsein - einfach für den Richter!

    • Wenn mich jemand Fragen würde: ich würde mit dem Finger auf dich zeigen!

    • Leider fragt mich keiner!

    Gruß

    Der Hans