Moin, Arno und dem Rest!
Kurzer Einblick in die (online-) Juristerei:
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Natürlich ist der Vertrag gültig! (du bist volljährig und kannst lesen?)
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Das auslesen der IP ist genau GAR KEIN Aufwand, ein Prozess schon eher!
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Ausnahme: Straftaten (wie hier!) verfolgt zumindest auf Antrag der Staatsanwalt - praktisch!
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Wer Menschen durch Dreistigkeit reizt, treibt sie fast in einen Prozess! (oups, ganz unjuristisch)
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Wer hier die geforderten Tipps gibt, macht sich schnell der Beihilfe strafbar!
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Allein die Überschrift zeugt von Unrechtsbewusstsein - einfach für den Richter!
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Wenn mich jemand Fragen würde: ich würde mit dem Finger auf dich zeigen!
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Leider fragt mich keiner!
Gruß
Der Hans