Der Hans: Hilfe bei Abzocke

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Moin, Arno und dem Rest!

Kurzer Einblick in die (online-) Juristerei:

  • Natürlich ist der Vertrag gültig! (du bist volljährig und kannst lesen?)

  • Das auslesen der IP ist genau GAR KEIN Aufwand, ein Prozess schon eher!

  • Ausnahme: Straftaten (wie hier!) verfolgt zumindest auf Antrag der Staatsanwalt - praktisch!

  • Wer Menschen durch Dreistigkeit reizt, treibt sie fast in einen Prozess! (oups, ganz unjuristisch)

  • Wer hier die geforderten Tipps gibt, macht sich schnell der Beihilfe strafbar!

  • Allein die Überschrift zeugt von Unrechtsbewusstsein - einfach für den Richter!

  • Wenn mich jemand Fragen würde: ich würde mit dem Finger auf dich zeigen!

  • Leider fragt mich keiner!

Gruß

Der Hans