Alexander J. Kleinjung: HP mahnt 16jährigen Schüler ab

Hallo,

http://www.heise.de/newsticker/data/psz-15.10.02-000/

Kann sein, dass es auf einen Prozess hinauslaufen wird. Vielleicht
wäre das ein Verfahren, in dem man ggf. auch auf die Spendengelder
aus der "Kriegskasse" zurück greifen könne? Imho gehört HP ein
gewaltiger Schuss vor den Bug. Recht haben und Recht bekommen kann -
wie in diesem Fall - nicht von der Dicke des Geldbeutels abhängen.

Meine Bitte: Macht die Sache publik - ein bisschen öffentlicher Druck
kann nicht schaden. Vielleicht macht HP dann (ohne Prozess) "fast
freiwillig" einen Rückzieher ;-)

MfG, AK

  1. Echt geil,
    wo kann ich mir das _A_ (für Achim) schützen lassen?

    Ich muss schliesslich noch was für meine Rente tun.
    Und wehe, im Kindergarten sagt dann einer "Have a nice day".
    Da haften doch die Eltern, oder?

    Vielleicht sollte ich mir aber auch das g sichern.
    Dann wäre ich der einzige, der noch was zu lachen hat ...
    *g* Achim

    P.s.: Echt deprimierend;
    wir haben _nur_ 1500 Leser,
    aber die werden das Morgen erfahren.

  2. Vieviele Kombinationen gibt es mit zwei Buchstaben ?
    676 (nur kl. oder nur gr. Alphabeth)

    Sch**** dann können mich gleich zwei Firmen irgentwo auf der Welt abmahnen. Für es kl und gr.

    S U P E R

    1. Guten Morgen, [soviel Zeit muss sein!]

      nowis, das kommt doch darauf an, ob Du die Bezeichnung "es" in unserem Rechtsbereich eher in Geschäftsverkehr gebracht hast oder der Andere. Wenn Du der Erste warst, dann hast du zumindest in Deinem typischen Verbreitungsgebiet einen Namensschutz. Allerdings besitzt die Bezeichnung gar nicht genügend Unterscheidungskraft. Aus diesem Gesichtspunkt heraus könnte man auch "hp" (gemeint ist Hewlett Packard) abmahnen, da sie unter einer Bezeichnung, die nicht genügend Unterscheidungskraft besitzt, auftritt und damit eindeutig gegen den Grundsatz der Geschäftskalrheit im UWG verstößt. Und da hätten jetzt 60.000.000 Verbraucher (20.000.000 sind noch nicht geschäftsfähig) in Deutschland Klagebefugnis gegen "HP".

      Wir sollten das mal genauer untersuchen und vorantreiben.

      Immerhin haben international führende Gremien mal beschlossen, dass ausreichend Unterscheidungskraft frühestens ab drei Zeichen vorliegt. Deshalb hat (ursprünglich) für die kürzesten Domainnamen drei Buchstaben festgelegt.

      Ich hätte im übrigen gerne das kleine a. Das benutzt meine Familie nachweislich schon seit Jahrhunderten im Geschäftsverkehr. Alle, die in Ihrem namen ein kleines a haben, müssen in Zukunft Lizenzgebühren an mich entrichten. SOnst werden sie abgemahnt. *gg*

      Liebe Grüße

      Tom

      1. Hallo,

        Immerhin haben international führende Gremien mal beschlossen, dass
        ausreichend Unterscheidungskraft frühestens ab drei Zeichen vorliegt. Deshalb
        hat (ursprünglich) für die kürzesten Domainnamen drei Buchstaben festgelegt.

        Nee, das ist nicht der Grund. Es gibt ja durchaus TLDs, bei denen 2 Buchstaben erlaubt sind (z. B. .com -- jetzt rate mal, wer http://www.hp.com/ hat?).
        Der urspruengliche Grund war ein damaliger Bug im Bind. Und als der gefixed war,
        hat man es halt einfach so gelassen.

        Gruesse,
         CK

      2. Hi

        Immerhin haben international führende Gremien mal beschlossen, dass ausreichend Unterscheidungskraft frühestens ab drei Zeichen vorliegt. Deshalb hat (ursprünglich) für die kürzesten Domainnamen drei Buchstaben festgelegt.

        www.w3.org, www.hp.com, ...

        aber auch: www.db.de, www.ix.de

        Andreas

        1. Hallo,

          aber auch: www.db.de, www.ix.de

          Ja, damals war das noch erlaubt. Ich weiss nicht genau, bis wann es die zweistelligen Domains gab, muss aber schon lange her sein. VW hat jedenfalls keine mehr bekommen...;-)

          Gruß Henk

          1. Nachtrag:

            aber auch: www.db.de, www.ix.de

            http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2002/4/9918/#m54976

            Gruß Henk

            1. Hallo nochmal,

              nach deutschem Recht hat aber eine Domain überhaupt keine Schutzwirkung un dauch keinen Schutzanspruch. Die Schutzansprüche / Ausschlusskriterien begründen sich ausschließlich aus:

              • Namensrecht (kann regional begrenzt sein)
              • Markenrecht  (Gilt immer im gesamten Rechtsgebiet aber nur für bestimmte Lesitungen / Produkte)
              • Titelschutz /setzt regelmäßige Publikation voraus)
              • Hoheitsrecht (der Staat bekommt immer Recht)
              • Ausschlusskriterien (Nazisprüche, Kinderporo, Beleidungen, ...)

              Mehr fällt mir nicht ein.

              Wenn "hp" für Deutschland nicht als Marke eingetragen ist (leider ist die dpinfo-Datenbank gerade out of order), dann besteht da schon mal kein Schutz. Aber das dürfte auf Grund der zu geringen Unterscheidungskraft gar nicht der Fall sein. Und alle zusammengestzten Begriffe haben ja Unterscheidungskraft. Immerhin ist eindeutig nachvollziehbar, dass es sich nur um eine Abkürzung für "Hewlett Packard" handelt. Würde man dieser Abkürzung noch ein Zeichen hinzufügen "hp1", dann gäbe es überhaupt keinen Grund mehr, an unterschiedlichen Bezeichnungen zu zweifeln. Fühestens ab Beginn einer Wortbildung oder sogar neuen Wortschöfung, deren Teile nicht einfach aus bereits etablierten Begriffen des täglichen Lebens bestehen (Internet-Führerschein) und dabei nur beschreibende Wirkung haben, kann von einer Schutzwürdigkeit gesprochen werden.

              Ein Schutzanspruch aufgrund eines als Geschäftsbezeichnung im Umlauf befindlichen Begriffes kann aufgrund der fehlenden Unterscheidungskraft auch nicht abgeleitet werden.

              Die Abmahnung als solche stellt also aufgrund des "unkaufmännischen" Verhaltens eine Behinderung in der Ausübung der Publikationstätigkeit, der eine (spätere) Gewinnabsicht ja nicht abzusprechen ist, dar. HP ist also aufgrund des UWG (Behinderung) zum Schadenersatz gegenüber dem Schüler verpflichtet.

              Ich wäre gespannt, was unsere "Profis" dazu sagen.

              Liebe Grüße

              Tom

              1. Tach auch,

                Immerhin ist eindeutig nachvollziehbar, dass es sich nur um eine Abkürzung für "Hewlett Packard" handelt

                Noe. Nicht mehr. Die wollen jetzt nur noch als HP bekannt sein. Hewlett Packard ist vorbei. Siehe: http://www.theinquirer.net/?article=5789

                Gruss,
                Armin

          2. Hallo,

            aber auch: www.db.de, www.ix.de

            Ja, damals war das noch erlaubt. Ich weiss nicht genau, bis wann es die
            zweistelligen Domains gab, muss aber schon lange her sein. VW hat jedenfalls
            keine mehr bekommen...;-)

            Ihr vergesst: das gilt nur fuer de! In anderen Laendern sieht das ganz anders
            aus. AFAIK sind z. B. alle verfuegbaren Zwei-Buchstaben-.com-Domains vergeben.

            Gruesse,
             CK

  3. Meine Bitte: Macht die Sache publik - ein bisschen öffentlicher Druck
    kann nicht schaden.

    Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber soll man auch publik machen, dass du willkürlich ohne Nennung von Gründen User aus dem Juramail-Forum aussperrst? Dagegen bei bei gewissen Leuten, denen du mal mehr, mal weniger freundlich gesonnen bist beide Augen zudrückst?

    1. Sup!

      ^^^ Begrüssung.

      Hups, bist Du bei Juramail rausgeflogen?
      Vielleicht hälst Du Dich da auch nicht an die allgemein akzeptierten Konventionen? (Hier im Forum z.B. Begrüssung und Grußformel am Ende)

      Gruesse,

      ^^^^^ Abschliessende Grußformel

      Bio

      1. Hups, bist Du bei Juramail rausgeflogen?

        Nicht nur ich, es hat noch andere getroffen.

        Vielleicht hälst Du Dich da auch nicht an die allgemein akzeptierten Konventionen? (Hier im Forum z.B. Begrüssung und Grußformel am Ende)

        Du weißt, bei wem ich darauf verzichte und warum.

        1. Sup!

          Bei mir und Alex und sonst keinem? Würde mich nicht wundern, wenn die Liste länger wäre.

          Gruesse,

          Bio

          1. Bei mir und Alex und sonst keinem? Würde mich nicht wundern, wenn die Liste länger wäre.

            Es sind insgesamt 5 Leute, also nicht sonderlich viel.

            Mehr Threaddrift mag ich jetzt aber nicht mehr produzieren.

  4. Hallo,

    http://www.heise.de/newsticker/data/psz-15.10.02-000/

    Kann sein, dass es auf einen Prozess hinauslaufen wird. Vielleicht
    wäre das ein Verfahren, in dem man ggf. auch auf die Spendengelder
    aus der "Kriegskasse" zurück greifen könne? Imho gehört HP ein
    gewaltiger Schuss vor den Bug. Recht haben und Recht bekommen kann -
    wie in diesem Fall - nicht von der Dicke des Geldbeutels abhängen.

    Meine Bitte: Macht die Sache publik - ein bisschen öffentlicher Druck
    kann nicht schaden. Vielleicht macht HP dann (ohne Prozess) "fast
    freiwillig" einen Rückzieher ;-)

    MfG, AK

    Hallo,
    ich meine, HP hat's nötig, denn wenn man nicht mehr durch Qualität und gute Produkte überzeugen kann, muss man eben von Abmahnungen leben.
    Gerade HP hat doch den grössten Widerstand gegen die von der GEMA verlangten Abgaben bei CD-Playern geleistet.
    Gerade im südbadischen Raum hört man oft von Entlassungen bei HP.
    Die haben also wirtschaftliche Schwierigkeiten - also wird alles genutzt um Kohle reinzufahren.

    Dabei war HP mal eine gute Firma, mit guten Produkten und einer sozialen Firmenstruktur. Aber hat da Compaq/Digital nicht HP übernommen oder so ?

    Michael

    1. Hi Michael

      Dabei war HP mal eine gute Firma, mit guten Produkten und einer sozialen Firmenstruktur. Aber hat da Compaq/Digital nicht HP übernommen oder so ?

      HP und Compaq haben sich vor einigen Wochen gegen teilweise erheblichen Widerstand aus den Reihen der Gruenderfamilien, Investoren und der Belegschaft zusammengeschlossen, wobei HP die treibende Kraft war. Der Verlust des sogenannten "The HP Way" (was du als soziale Firmenstruktur bezeichnest) nach dem Merger wird auch hier in der Bay Area beklagt.

      Cheers

      Uwe
      San Jose, CA

  5. <heise quote>
    Der Vorschlag eines Domain-Sharing mit entsprechenden Links auf alle in Frage kommende Seiten wurde rundheraus abgelehnt.
    </heise quote>

    HP hat nen knall. Sowas is doch ne echt akzeptabele lösung, selbst fürn konzern riesen wie hp

    <heise quote>
    Er hat auf seiner Website sofort eine großflächige Weiterleitung zur HP-Homepage und zum Webangebot der HP World Conference & Expo angebracht; seine eigenen Inhalte sind im Moment nicht zugänglich.
    </heise quote>

    soweit kommts noch, ich frage mich wie die auf den trichter gekommen sind, streitwert 130.000€ lächerlich