Pornografie ist nach meiner Begriffsdefinition "exzessive
Deine Begriffsdefinition ist zur Kentniss genommen.
aha, die Frage ist, ob du hinter dieser Begriffsdefinition deine Inhalte siehst.. das brauchst du zwar niemandem mitzuteilen, ob und wie wenig/sehr.. aber der dt. Gesetzgeber mag solche Teledienstangebote vielleicht anstössig und "wider der guten Sitten" finden und dir die Darstellung untersagen.
ich hab nichts gegen erotik-Websites jeglicher Variation, ich wollte einen gut gemeinten Rat geben, dass es ziemlich schwer sein dürfte auf dem bereits so breitgetretenen Markt kommerziell wenigstens so erfolgreich zu sein, dass sich der Aufwand lohnt..
...wie sagt man, getretene Hunde bellen...
mal zurück zum gesetzlichen:
http://www.cyberlaw.de/onlinerecht/Porno.htm
http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r28.html
gefunden über google:
http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=gesetz+pornografie+internet&meta=
das sollte dir erstmal einigen Lesestoff bieten
Ciao, Frank
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