Hallo!
Es kommt darauf an was man unter "Sitten" versteht.
Naja, endlich wird das Internet zu einem wirklich lukrativen Geschäftsfeld für Anwälte, also über Abmahnungen... hinaus gehend!
Ich denk, wer Ärger bekommt zieht einfach mit seinem Angebot auf ein Sever nach Russland um und hat somit vor Rechtshütern weitestgehend seine Ruhe, weil nur schwer nachvollziehbar ist, wer dahinter steckt.
Ist nicht - vgl. LG München I "Haftung für Links/Server im Elsass" (Az. 9 HKO 12373/99)
Sachverhalt:
Firmensitz im Elsass (Frankreich) mit Niederlassung in Deutschland.
Deutschsprachiges Angebot auf der Homepage für Downloads von Software über Links. Eine Software verletzte eine deutsche Marke.
Einlassung der Verletzerin: Der Server steht im Elsass und das deutschsprachige Angebot war für die deutschsprachige Bevölkerung im Elsass bestimmt.
Das Problem wird wohl sein das es egal ist für wen das jetzt genau bestimmt ist, solange die Seite frei zugänglich ist, handelt es sich zunächst wohl um ein Angebot welches sich an alle deutschen User richtet. Das ist nach deutschem Recht genauso schlau wie ein Disclaimer durch den manche Leute glauben sich von Ihren rechtswiedrigen Inhalten distanzieren zu können. Für mich stellt sich nur die Frage, was eine einstweilige Verfügung durch ein deutsches Gericht gegen eine Firma in einem anderen EU-Land bringt, zumal der Server ebenfalls nicht in Deutschland steht! Was wenn die sich nicht daran halten? Der weitere Rechtsweg über die Bundesgrenze hinaus ist meines Wissens nicht ganz so einfach. Kann ein deutsches Gericht zwangsweise einen französischen Provider dazu bewegen das Angebot aus dem Netz zu nehmen?
Und wenn die ausländische Firma keine Niederlassung in D hat aber sogar die Seiten bei einem deutschen Provider liegen, dann ist es meines Wissens sogar sehr schwierig, diese aus dem Netz zu bekommen!
Viele Grüße
Andreas
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de