Hallo,
... Das LG München I hat die beantragte Verfügung
erlassen.
Einstweilige Verfügung; Beschluss vom 20.07.1999
Meine Meinung:
Günter scheint in der Tat gerne Werbung für sich oder seine Kanzlei zu machen,
anscheinend ist das Internet gut zum werben und gleichzeitig gut zum abzocken.
Meine Meinung:
Wenn das ne Werbung sein soll, dann höchstens Negativ-Werbung.
Eine einstweilige Verfügung ist keine Entscheidung in der Sache, sondern da geht es nur um die Folgenabwägung wegen der Eilbedürftigkeit. Manchmal, wenn es besonders eilig ist, kann so ein Beschluß sogar ohne Anhörung der Gegenseite ergehen.
Wenn dann nicht innerhalb von drei Jahren (!) ein vernünftig begründetes Urteil zu stande gekommen ist, ist die Sache wohl den Berg runtergegangen oder es hat einen Vergleich gegeben; jedenfalls ist es aber nicht weiter ernst zu nehmen...
Gruß
Hans35