Günter Frhr.v.Gravenreuth : Nachhilfe in IT-Recht benoetigt?

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Hi,

Du hast genau 60(!) Linkfehler. :-)

Danke für den Hinweis. Dass es so viele sind habe ich nicht gedacht. Muß mal wieder einen Link-Checker darüber laufen lassen. Aber jener Werkstudent, der dafür die Überarbeitung der Seiten verantwortlich ist, schreibt z.Zt. sein 1. juristisches Staatsexamen.

Seit wann ist der vom Auftraggeber dafuer engagierte "Webseitenbastler" verantwortlich? Brauchst du eine Nachhilfestunde zum Thema Verantwortlichkeit im Sinnde des Presserechts?

Hallo

Man muß zwischen der Verantwortung nach den TDG und dem nach Werkvertrag unterscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de