at: Copyright-Gebühren für Webdesigns? Üblich oder nicht?

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Hallo.

Dass ich sowieso (auch dann) das Urheberrecht behalte, muss ich (ruecksichtsvoll, wie ich bin) nicht jedem erzaehlen ;-).

So sehr ich deinen anderen Ausführungen zustimme -- vor mir liegt ein Vergütungstarifvertrag des BDG (http://bunddeutschergrafikdesigner.de/), es gibt aber auch andere ([http://www.koppmedien.de/kategorie.php?k1=10&k2=19&k3=x]) --, so wichtig scheint mir der folgende Hinweis:
Viele Kunden sind der Meinung, ihnen "gehöre" ihre Website nach der Bezahlung des Designers/Entwicklers in vollem Umfang, also auch etwa mit dem Recht, Teile daraus anderweitig zu verwenden (etwa auch einer CD) oder gar zu veräußern (etwa einzelne Skripte). Wenn jedoch nichts dergleichen ausdrücklich vereinbart wurde, ist dies natürlich ein Trugschluss.
Demzufolge sollte man bereits in den ersten Vertragsgesprächen darauf hinweisen, dass ein solches Recht bei Bedarf gesondert oder als integraler Bestandteil des abzuschließenden Vertrags festgeschrieben werden muss.
So wird zumindest vermieden, sich im nachhinein unbeliebt zu machen, weil man seiner vermeintlichen Aufklärungspflicht diesbezüglich nicht hinreichend nachgekommen sei.
MfG, at