Hallo,
Das brauchst Du nicht mal. Wenn Du keine Kenntnis von einem
rechtswidrigen Inhalt hast, den ein anderer auf Deiner Webseite
hinterlassen hat, dann kannst Du (meines Wissens) gar nicht
belangt werden.
wenn ich meine Webseite anderen anbiete, auf ihr (also meiner) etwas eigenes zu äussern (Also Gästebuch), dann fordere ich den besucher doch auf, mir den Text zu schicken (an meinen Server) und ich(!) setze ihn dann auf die Seite (lasse ich persönlich durch ein Script machen) - letztendlich veröffentliche ich es also. Da sehe ich schon eine Verantwortlichkeit. Hinzu kommt die Zumutbarkeit, so etwas zu kontrolieren (weil ja eben alles von meiner Warte aus automatisiert abläuft) und wenn ich mich recht entsinne, haben Deutsche Gerichte auch entsprechend regaiert. Gästebücher (und Foren etc) sind in zumutbaren Abständen zu kontrolieren. Ein für mich fast überflüssiges Urteil, halte ich das für eine Selbstverständlichkeit....
Chräcker