Servus,
ja solche Verträge sind schon teilweise Recht umfangreich,
zum einen ist es entweder eine Dauerhafte Nutzung, welche nach ende der Nutzung wieder zurückgegeben werden muss.
Sprich man Kauft die Seite ist aber vrpflichtet wärend der Nutzungsdauer auf die andere Seite zu verweisen und nach Ende der Nuzung z.B. Firma wird verkauft wird diese zurückgegeben an den Ursprünglichen Besitzer.
Teilweise muss man dann auch die Verfügbarkeit garantieren etc.
Solche Verräge können durchaus richtig Umfangreich werdn wenn dann noch definiert wird, wie auf das andere Unternehmen verwiesen werden muss usw.
Ohnehin sollte möglichst viel im Vertrag geregelt werden, damit es in einem eventuellen Streitfall keine Missverständnisse gibt.
Gruss Matze