Hallo emu,
jetzt habe ich auch eien Frage dazu. Heißt das eigentlich theoretisch, dass man dann nicht mal mit dem Viedorekorder eine Sendung aufnehmen dürfte?
Nein, dafür zahlst du ja eine zum Teil relativ hohe Leerkassettenvergütung.
So. Was ist dann aber der Unterschied, wenn ich selbige Sendung mit meiner TV-Karte live MPEG2-encode, auf CD brenne und _dann_ an Freunde weitergebe? Ich nehme an keiner. Ausser, dass die Qualität besser ist.
Warum regt sich die Filmindustrie dann so auf? Das einzige Problem sind doch IMHO die Leute, die jene Filmdokumente an alle möglichen Leute im Internet anbieten, oder liege ich damit so falsch?
Gehe ich also recht in der Annahme, dass ich selbst auch weiterhin jene Filme als MPEG oder AVI auf dem Rechner liegen haben darf, die ich selbst und nur für mich aufgenommen habe? Und gilt dasselbe für die .ogg- und .mp3-Files, die ich aus meiner Stereoanlage gezogen habe?
Grüße aus Barsinghausen,
Fabian