Hallo Thoralf,
verrätst Du mir, welches Gesetz ich verpasst habe?
Vermutlich §§ 106 ff. UrhG (insbesondere § 108a):
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__108a.htmlGrüße
Torsten
Da steht doch was von "gewerbsmäßig", d.h. es geht NICHT um Leute, die für den eigenen Gebrauch kopieren oder kostenlos über ein P2P-Netz weitergeben.
Die Leute, die Kopien verkaufen, dürften auch eher in Thailand etc. zu finden sein.