Tach auch,
Innerhalb der Pflichtinformationen eines Impressums auf eine andere Seite zu verweisen, halte ich für zumindest zweifelhaft. Bei der geforderten Telefonnummer verweise ich ja auch nicht auf die Gelben Seiten oder generell auf die Denic.
Das ist ja etwas anderes. Wenn Du auf das Telefonbuch oder generell die Denic verweist muss noch weiterer Aufwand erfolgen.
Bei einem Link auf das Kontaktformular passiert in meinen Augen genau das gleiche wie bei einem mailto-link mit der e-mail Adresse:
Es kann unverzueglich eine e-mail geschrieben werden, und das ist ja der Zweck der Vorschrift. Sollte derjenige der den Kontakt aufnehmen ueber kein e-mail Programm verfuegen ist es sogar noch besser, da er nicht erst die Adresse notieren muss um sie in seine Webmail zu bekommen.
Warum sollte das also zweifelhaft sein?
Gruss,
Armin
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