TorstenA: impressum

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Hallo at,

Jedenfalls ist meines Wissens nach damit nicht die Telefonnummer gemeint.
Ja, davon war ich ja bisher auch ausgegangen. Daher interessiert mich ja noch immer, ob irgendwer eine kompetente Quelle benennen kann, die mich eines besseren belehrt.

In der Begründung zum Gesetzesentwurf des TDG (Bundestags-Drucksache 14/6098, einzusehen unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm) werden unter dem Punkt Begründung (Seite 21 des PDF-Dokumentes) sowohl Telefonnummer als auch E-Mail als Mindestangaben genannt. Da es jedoch so nicht im endgültig verabschiedeten Gesetz steht, gibt es halt zu diesem Punkt zwei verschiedene Meinungen. Welcher du dich anschließt, bleibt dir und im Zweifelsfall einem Gericht überlassen.

Grüße
Torsten