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Hallo.

relevanter Auszug aus dem österreichischen E-Commerce Gesetz (gültig seit 1.1.2002)
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/I/texte/008/I00817_.html

Der Wortlaut entspricht der bereits genannten Richtlinie.

  1. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;

[...]

also: *keine* Telefon-Nr.

"einschließlich" heißt nicht "ausschließlich" und außer dem Telefon fällt mir kein wirklich weit verbreitetes Medium ein, welches hier relevant und somit gemeint sein könnte.

P.S.: drohst du gleich wieder, mich auf deine Blacklist zu setzen ;-)

War das eine Bitte? ;-)
MfG, at