Hallo Mathias,
Bist du dir sicher, dass sich die Copyright-Angabe immer den Urheber, nicht
den Inhaber der Nutzungs-/Verwertungsrechte bezieht?
Angesichts des Ursprungs des Copyrights als ein königlich gewährteres
Monopol der Druckergilde erscheint es mir recht logisch, daß es trotz
WIPO und Berner Abkommen sich auf den Verwerter und eben nicht auf
den Urheber und dem ihm als dem Menschen zustehendes Menschenrecht auf
sein Urheberrecht bezieht. Sicher bin ich mir jedoch nicht, dazu kenne
ich mich zu wenig in den unterschiedlichen internationalen Regelungen
zur Harmonisierung der unterschiedlichen Rechtsformen und deren
Umsetzung in den Mitgliedsstaaten aus. Volker Grassmuck schreibt in
seinem Buch »Freie Software« recht ausführlich darüber:
http://freie-software.bpb.de/
Tim