Hi Andreas,
Die Frage ist nur ob das was die USA vorhat tatsächlich unter diese Definition fällt.
Eben.
Was ist denn jetzt nicht klar? Das Problem ist das uns zu viele Informationen(zur tatsächlichen Situation im Irak) fehlen um das Verhalten Bushs einordnen zu können.
Genau diese fehlenden Informationen hindern uns daran, zu entscheiden, ob ...
Außerdem besteht das Problem das es nicht wirklich eine Autorität auf der Welt gibt die die USA daran hindern könnte.
Probleme der praktischen Durchführung interessieren mich erst _nach_ der sauberen Definition der Aufgabenstellung.
Das verstehe ich jetzt nicht. Von welcher Aufgabenstellung redest Du? Und welche "praktische Durchführung"? Wovon?
Auf "Aufgabenstellung" wäre es, die Legitimität der geplanten Aktion der USA gemäß völkerrechtlichen oder sonstigen 'verbindlichen' (d. h. von allen Teilnehmern anerkannten) Definitionen zu bestimmen (eben beispielsweise _objektiv_ zu klären, ob das, was die USA planen, ein Angriffskrieg ist oder nicht).
Die "praktische Durchführung" würde _danach_ darin bestehen, den USA die entsprechende Beurteilung als verbindlich aufzuerlegen ... und mich interessiert nicht, ob ich den USA etwas verbieten kann, solange ich mangels Axiomensystem gar nicht entscheiden kann, ob ich ihnen etwas verbieten _will_.
Ist das eine für George W. Bush völkerrechtlich verbindliche Instanz?
Die Frage hat nicht mit dem Sachverhalt zu tun, es geht um mein allgemeines Interesse.
Für die "praktische Durchführung" wäre das durchaus relevant - für die Bewertung der Situation in der Tat nicht.
Aber was ist eine völkerrechtlich verbindliche Instanz?
Genau das ist die Frage, die geklärt werden sollte, _bevor_ man glaubt, aus der (geratenen) Antwort die Legitimität bestimmter Aktionen abzuleiten. Mit dem Wort "Angriffskrieg" zu argumentieren, ohne daß dies ein international verbindlich definierter Begriff wäre, hielte ich für kontraproduktiv.
Welche Konsequenzen hätte es wenn Bush dagegen verstößt,
Dies zu definieren wäre ein Bestandteil der Aufgabenstellung.
Was taugt denn ein Rechtssystem, wenn es für die Übertretung der "Gesetze" keine definierten Strafen vorsieht?
Bush kann IMHO machen was er will.
Das heißt, Du hältst die Idee eines Völkerrechtes grundsätzlich für sinnlos?
Die könnten ohne jede Autorisierung heute Irak, morgen Iran und übermorgen Nord-Korea angreifen und komplett zerstören. Das gäb dann vermutlich größeres Theater, vielleicht würde die Nato zerbrechen, na und? Den Amerikanern bringt die Nato nicht wirklich viel.
Ich vermute, es würde auch das Welthandelssystem zerbrechen (schau Dir doch mal an, wie im Moment in den USA ungewöhnlicherweise Aktien _und_ Anleihen fallen, weil das Kapital von dort abgezogen wird - welcher Araber traut sich denn im Moment, dort zu investieren, wenn er fürchten muß, daß im Kriegsfalle sein Kapital eingefroren, beschlagnahmt oder was auch immer wird, falls die USA sich über jegliches internationales Recht hinweg setzen), und das fände die USA dann letzten Endes auch nicht mehr so arg lustig.
Das Problem was ich sehe ist das sich die westliche Welt damit noch viel unbeliebter machen würde als sie schon ist
Ich sehe im Moment alles andere als ein einheitliches Vorgehen "der westlichen Welt" - oder möchtest Du Bush und Schröder in einen Topf stecken (so wie die USA das mit Schröder und Fidel Castro tun)?
Viele Grüße
Michael
T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.