Hi!
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes)
könntest Du die Definition dieses Begriffs bitte gleich mit verlinken?
Immer diese Klickfaulen! Dann zitiere ich diesen wichtigen Artikel dierekt:
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. [1]
[1]http://dejure.org/gesetze/GG/26.html
Gruß Herbalizer