Hi,
hab das vorhin versucht zu ergründen. Es geht ja um das Wort, also die Wortmarke. Ein gesamtes Patent kann man nicht unter einem Schlagwort patentieren lassen. Also denke ich, hier geht es um eine Wortmarke. Es gibt über 60 Einträge für Memory und verwandte Formulierungen.
Das war mir vorhin zu müßig, da mein Access-Provider für die Standleitung, die Star 21 Network GmbH, Insolvenz angemeldet hat und meine Leitung leider steht. ISDN ist dagegen Schneckentempo.
Es ist ja nun allseits bekannt, dass Memory ein Spiel ist. Wenn man nun längere Zeit diese Marke missbraucht hat, dann könnte es durchaus sein, dass man anschließend auch noch zum Schadensersatz herangezogen wird. Sozusagen Nutzung einer Lizenz ohne Gemehmigung. Also muss man die üblichen Lizenzgebühren dann nachzahlen. Wenn mman das längere Zeit gemacht hat, können da schon locker 20.000 Euro hinzukommen. Ich glaube, drei Jahre ist die Verjährungszeit. Da würde ich mir auf jeden Fall einen GUTEN Spezialisten für Markenrecht suchen, um das abzuwehren. da scheint es auch einige geniale Tricks zu geben.
Das Problem liegt wohl darain, wenn man sich gegen die Abmahnung nicht Qualifiziert wehrt, hat man damit auch die Rechtsverletzung für die letzten drei Jahre eingeräumt.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.